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Haustür Verglasung: Licht, Dämmung und Sicherheit vereinen

Klären Sie zuerst, wer zustimmen muss. In Österreich regelt jedes Bundesland den Fenstertausch selbst. Der Tausch gegen ein gleich aussehendes Fenster ist meist bewilligungsfrei. Ändert sich das Erscheinungsbild, wird er anzeige- oder bewilligungspflichtig. In der Eigentumswohnung entscheidet die Eigentümergemeinschaft mit.

Kurz gefasst

  • Es gibt keine österreichweite Regel. Neun Bundesländer, neun Bauordnungen, dazu örtliche Vorschriften.
  • Gleiches Fenster in gleicher Ausführung: meist bewilligungsfrei. Anderes Aussehen: meist nicht.
  • In der Eigentumswohnung zählt das Außenfenster zur Fassade und damit zu den Allgemeinteilen.
  • In Wien gilt für Schutzzonen und Gebäude vor 1945 eine Bauanzeigepflicht.
  • Bei bewilligungspflichtigem Tausch in Wien ist eine konzessionierte Fachfirma vorgeschrieben.

Die Reihenfolge der Zuständigkeiten

Bevor Sie messen oder bestellen, arbeiten Sie diese Kette von oben nach unten ab. Jede Stufe kann Ihr Vorhaben beeinflussen, und die unterste ist die, die am häufigsten übersehen wird.

Die drei Kategorien auf Stufe eins sind überall gleich benannt, auch wenn die Grenzen zwischen ihnen je nach Bundesland verschieden verlaufen. Geringfügige Vorhaben sind bewilligungsfrei, anzeigepflichtige müssen der Behörde gemeldet werden, bewilligungspflichtige brauchen eine ausdrückliche Genehmigung.

Eine allgemeingültige Auskunft kann Ihnen niemand geben, auch wir nicht. Was wir Ihnen sagen können, ist welche Fragen Sie stellen müssen und bei wem.

Die verlässliche Auskunft kommt vom Bauamt Ihrer Gemeinde oder, in Wien, von der Baupolizei. Ein Anruf dauert zehn Minuten und kommt vor der Bestellung, nicht danach.

Einfamilienhaus: meist bewilligungsfrei, aber nicht immer

Tauschen Sie einzelne Fenster gegen solche in gleicher Ausführung, ist das in der Regel ein geringfügiges Bauvorhaben und damit bewilligungsfrei. Gleiche Größe, gleiche Teilung, gleiche Farbe: kein Verfahren.

Anzeigepflichtig wird es, sobald sich das äußere Erscheinungsbild ändert. Das umfasst mehr, als die meisten annehmen: eine andere Sprossenteilung, eine andere Profilstärke oder ein Wechsel der Rahmenfarbe können ausreichen.

Bewilligungspflichtig wird es, wenn Statik oder Brandschutz betroffen sind. Vergrößern Sie eine Öffnung oder brechen Sie eine neue in die Außenwand, sind Sie in dieser Kategorie.

Rechnen Sie außerdem mit den OIB-Richtlinien, die beim Fenstertausch unabhängig vom Verfahren gelten. Ein Nebeneffekt daraus ist praktisch relevant: modernere Fenster haben oft breitere Profilansichten, und zusammen mit Dämmmaßnahmen in der Laibung verkleinert sich die Glasfläche gegenüber dem alten Fenster. Das überrascht viele beim ersten Blick auf das fertige Ergebnis.

Eigentumswohnung: das Fenster gehört nicht Ihnen allein

Das ist der Punkt, an dem die meisten Vorhaben stolpern. Außenfenster zählen zur Außenhaut des Gebäudes und damit zu den Allgemeinteilen der Liegenschaft, auch wenn sie in Ihrer Wohnung sitzen.

Daraus folgt: eine Änderung, die das Erscheinungsbild beeinflussen kann, braucht die Zustimmung der übrigen Miteigentümer oder eine gerichtliche Genehmigung. Die Gerichte sind bei Fenstern erfahrungsgemäß streng, weil eine optische Beeinträchtigung schon dann genügt, wenn sie möglich ist.

Seit der WEG-Novelle 2022 gibt es dafür eine Erleichterung. Für bestimmte Verbesserungen gilt eine Zustimmungsfiktion: informieren Sie alle Miteigentümer korrekt und kommt innerhalb von zwei Monaten kein Widerspruch, gilt die Zustimmung als erteilt.

Wer ohne Einbindung handelt, riskiert die Beseitigung auf eigene Kosten. Nehmen Sie deshalb vor der Bestellung Kontakt mit der Hausverwaltung auf, nicht danach.

Wien und Gebäude vor 1945: der Sonderfall

In Wien gilt für Gebäude in Schutzzonen und für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, eine eigene Regel: der Fenstertausch ist bei der Baupolizei als Bauanzeige einzureichen.

Im Verfahren begutachtet die Abteilung Architektur und Stadtgestaltung den Tausch und gibt eine Stellungnahme ab. Maßstab ist unter anderem, dass Fenster eines Gebäudes hinsichtlich Konstruktion, Teilung, Profilstärke und Farbe ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen müssen.

In der Praxis heißt das: ein einzelnes abweichendes Fenster in einer sonst einheitlichen Fassade ist das Problem, nicht das Fenster an sich. Wer in einem Altbau ein Fenster tauscht, tauscht es in einen Zusammenhang hinein.

Außerhalb Wiens gelten andere Fristen und andere Verfahren. Das Prinzip - alter Bestand und Ortsbildschutz führen zu strengeren Anforderungen — finden Sie aber in jedem Bundesland wieder.

Wann Sie nicht selbst ausbauen dürfen

Es gibt einen Fall, in dem die Antwort nicht "vorsichtig arbeiten" lautet, sondern "nicht selbst".

Ist der Fenstertausch in Wien bewilligungspflichtig, muss nach Abschluss der Arbeiten eine Fertigstellungsmeldung bei der MA 37 eingebracht werden. Dieser Meldung ist eine Erklärung der Bauführerin oder des Bauführers beizulegen, also einer konzessionierten Fachfirma, dass der Tausch gesetzeskonform ausgeführt wurde.

Eine solche Erklärung können Sie für sich selbst nicht ausstellen. In diesem Fall ist Eigenmontage keine Frage der Fähigkeit, sondern rechtlich ausgeschlossen.

Drei weitere Fälle, in denen Sie jemanden holen sollten, auch wenn Sie dürfen:

  • Die Wand über dem Fenster trägt und der Sturz fehlt oder ist gerissen.
  • Das Fenster sitzt über dem Erdgeschoß und ist von innen nicht sicher erreichbar.
  • Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.

Für alles andere gilt: Sie dürfen, und die Arbeit ist machbar. Der Rest dieses Artikels beschreibt sie.

So bauen Sie das alte Fenster aus

  1. Klären Sie Bewilligung und Zustimmungen, bevor Sie bestellen.
  2. Messen und bestellen Sie das neue Fenster zuerst.
  3. Nehmen Sie Glasleisten ab und heben Sie die Scheibe heraus.
  4. Schrauben Sie die Bänder ab und nehmen Sie den Flügel ab.
  5. Schneiden Sie die Fuge rundum auf, innen und außen.
  6. Trennen Sie die Befestigungen zwischen Stock und Mauerwerk.
  7. Sägen Sie den Stock an zwei Stellen durch.
  8. Prüfen Sie die Öffnung, bevor das neue Fenster kommt.

Die Reihenfolge zählt mehr als die Technik. Glas zuerst, dann der Flügel, dann die Befestigungen, der Stock zuletzt. Jeder Schritt macht den nächsten leichter, und ein Stock mit Glas darin ist schwer genug, um jemanden aus dem Gleichgewicht zu bringen.

Schritt sieben ist der, den die meisten auslassen. Den Stock an zwei oder drei Stellen durchzusägen löst jedes Teil einzeln, ohne Druck auf das Mauerwerk. Wer den ganzen Stock als Stück heraushebelt, reparjert danach die Laibung, bevor das neue Fenster hinein kann.

Arbeiten Sie zu zweit und planen Sie den Ausbau und den Einbau für denselben Tag. Eine offene Maueröffnung ist nichts, was über Nacht stehen bleiben sollte.

Die Öffnung prüfen

Ist der Stock draußen, sehen Sie zum ersten Mal, was zwanzig Jahre lang verdeckt war. Stechen Sie mit einer Ahle in verbliebenes Holz, achten Sie auf Feuchtigkeitsränder an der inneren Laibung, und prüfen Sie die Unterseite des Sturzes auf Risse.

Bürsten Sie die Öffnung aus und entfernen Sie alte Dichtmasse und Mörtelreste von beiden Flächen. Das neue Fenster dichtet gegen diese Flächen ab, alles was bleibt wird später eine undichte Stelle. Unser Beitrag zum Abdichten erklärt, was diese Fuge leisten muss.

Messen Sie danach neu, an drei Stellen in der Breite und drei in der Höhe, und rechnen Sie mit dem kleinsten Maß. Öffnungen sind selten im Winkel.

Viel Erfolg. Finden Sie weiches Holz im unteren Bereich, ist das eine nützliche Information, solange das neue Fenster noch nicht wartend im Wohnzimmer steht.