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Fensterförderung in Österreich: was 2026 noch möglich ist

Der Sanierungsbonus des Bundes fördert den Fenstertausch seit dem 2. Februar 2026 nicht mehr, und seit dem 10. Juli 2026 ist das gesamte Budget der Sanierungsoffensive 2026 ausgeschöpft. Förderungen der Bundesländer laufen in den meisten Ländern weiter. Für 2027 sind 181 Millionen Euro für die thermisch-energetische Sanierung reserviert.

Das Wichtigste in Kurzform

  • Bundesförderung für den Fenstertausch: seit 2. Februar 2026 keine neuen Anträge.
  • Bereits registrierte und eingereichte Anträge sind vom Stopp nicht betroffen.
  • Landesförderungen laufen weiter und unterscheiden sich stark je Bundesland.
  • 2027 kommt eine Neuauflage mit eigenem Budget für thermische Sanierung.
  • Stellen Sie den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen.

Wenn Sie in den letzten Monaten nach Förderungen für neue Fenster gesucht haben, sind Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Seiten gelandet, die 5.000 Euro Zuschuss versprechen. Diese Seiten sind nicht bösartig, sie sind nur nicht aktualisiert.

Der Stand ist ein anderer, und er ist schnell erzählt.

Welche Förderungen laufen in den Bundesländern?

Die Wohnbau- und Sanierungsförderung ist Landessache, und genau deshalb ist die Lage nach dem Bundesstopp so unterschiedlich. In den meisten Bundesländern gibt es weiterhin Zuschüsse oder geförderte Darlehen für den Fenstertausch, in mindestens einem Land ist die Sanierungsförderung ausgesetzt.

Die Unterschiede sind groß. Für dieselbe Sanierung kann der Zuschuss in einem Bundesland ein Mehrfaches dessen betragen, was ein anderes Land zahlt. Es lohnt sich also, nicht nach einer österreichweiten Antwort zu suchen, sondern nach der Antwort Ihres Landes.

Eine Regel gilt fast überall: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen. In manchen Ländern verlieren Sie den Anspruch endgültig, wenn Sie zuerst bestellen und montieren und danach einreichen. Klären Sie die Reihenfolge, bevor Sie irgendetwas kaufen.

Wie ist der Stand beim Bund?

Die Sanierungsoffensive des Bundes hatte zwei Säulen: den Kesseltausch für klimafreundliche Heizsysteme und den Sanierungsbonus für die thermisch-energetische Sanierung. Der Fenstertausch fiel unter den Sanierungsbonus.

Am 2. Februar 2026 hat das Umweltministerium den Sanierungsbonus eingestellt, um die Förderungsaktion Kesseltausch weiterführen zu können. Seit diesem Tag sind für den Sanierungsbonus keine neuen Registrierungen und keine neuen Anträge mehr möglich.

Am 10. Juli 2026 folgte der zweite Teil: Die Fördermittel für den Kesseltausch waren ebenfalls vollständig abgeholt, und die Registrierung wurde beendet. Für die Sanierungsoffensive 2026 standen insgesamt 360 Millionen Euro bereit.

Wichtig für alle, die vorher dran waren: Bereits bestehende Registrierungen und eingereichte Anträge sind vom Stopp nicht betroffen und werden von der Förderstelle fertig bearbeitet.

Für 2027 laufen die Vorbereitungen bereits. Der Förderrahmen liegt wieder bei 360 Millionen Euro, und erstmals werden getrennte Budgets eingerichtet: 181 Millionen Euro für die thermisch-energetische Sanierung und 179 Millionen Euro für den Heizkesseltausch. Getrennte Töpfe bedeuten, dass der Fenstertausch 2027 nicht mehr mit dem Heizungstausch um dasselbe Geld konkurriert.

Ein Punkt zur Erwartungshaltung: Die Förderquote wurde mit der Neuauflage der Sanierungsoffensive von maximal 75 Prozent auf maximal 30 Prozent gesenkt. Wer Zahlen aus älteren Artikeln im Kopf hat, rechnet zu hoch.

Den aktuellen Stand veröffentlicht die Förderstelle auf sanierungsoffensive.gv.at.

Welche Voraussetzungen muss ein Fenster erfüllen?

Förderstellen zahlen nicht für neue Fenster, sondern für eine messbare Verbesserung. Deshalb hängen fast alle Programme an technischen Nachweisen.

Diese Bedingungen tauchen in den meisten Programmen auf:

  • Ein Höchstwert für den U-Wert des neuen Fensters
  • Ein Mindestanteil der Fenster, die getauscht werden müssen
  • Ein Mindestalter des Gebäudes
  • Eine Energieberatung vor der Registrierung
  • Rechnungen als Nachweis, oft von einem befugten Gewerbe

Der U-Wert ist der Punkt, an dem die meisten Anträge scheitern, und zwar nicht am Fenster, sondern an der Dokumentation. Sie brauchen einen Nachweis für das Produkt, das Sie tatsächlich gekauft haben, und der Katalogwert gilt für ein genormtes Prüfmaß und nicht für Ihre Maße. Was dahintersteckt, steht unter U-Wert bei Fenstern und Türen.

Und ein Punkt, den Sie von uns hören sollten, bevor Sie bestellen: Wenn ein Programm eine Rechnung von einem befugten Gewerbe für die Montage verlangt, reicht Eigenleistung nicht aus. Wir liefern die Fenster, wir montieren nicht. Wenn die Förderung an einer Montagerechnung hängt, brauchen Sie zusätzlich einen Betrieb, der einbaut und Ihnen eine Rechnung ausstellt. Prüfen Sie das, bevor Sie planen, selbst zu montieren.

Was können Sie steuerlich absetzen?

Neben den Zuschüssen gibt es in Österreich eine steuerliche Schiene für thermisch-energetische Sanierungen, die über mehrere Jahre pauschal als Sonderausgabe wirkt. Sie ist an Bedingungen geknüpft, unter anderem daran, dass für die Maßnahme eine Bundesförderung ausbezahlt wurde und die Kosten eine Untergrenze überschreiten.


Genau diese Verknüpfung macht sie 2026 heikel: Wenn keine Bundesförderung mehr ausbezahlt wird, fällt für neue Projekte auch die Grundlage weg. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung oder direkt beim Finanzamt, bevor Sie damit rechnen.

Sonderfall Schallschutz

Wenn Ihr Haus an einer Bahnstrecke, einer Autobahn oder einer stark befahrenen Straße liegt, kann eine andere Schiene greifen als die Sanierungsförderung. Lärmschutzprogramme von Infrastrukturbetreibern fördern in bestimmten Korridoren den Einbau von Schallschutzfenstern, unabhängig von der thermischen Sanierung.


Ähnliches gilt in einzelnen Städten für Wohnungen an Hauptstraßen. Diese Programme sind kleiner, aber sie werden selten ausgeschöpft, weil kaum jemand von ihnen weiß.

Ein technischer Hinweis dazu: Schallschutz entsteht nicht durch mehr Scheiben, sondern durch unterschiedlich dicke Scheiben, größere Abstände und Verbundglas. Wer eine Schallschutzförderung anstrebt, braucht eine Verglasung, die für diesen Zweck ausgelegt ist, und nicht einfach 3-fach. Mehr dazu im Ratgeber 2-fach oder 3-fach-Verglasung.

Sehen Sie hier unsere Fenster.

Was Sie jetzt vorbereiten sollten

Wenn Sie den Tausch für 2027 planen, arbeiten Sie die Reihenfolge von hinten nach vorn:

  1. Energieberatung Ihres Bundeslandes anfragen
  2. Landesförderung prüfen, Bedingungen und Fristen notieren
  3. Maße nehmen und Angebot einholen
  4. U-Wert-Nachweis für die gewählten Produkte klären
  5. Antrag stellen, bevor Sie bestellen oder montieren
  6. Montagebetrieb klären, falls eine Rechnung verlangt wird
  7. Alle Rechnungen und Nachweise aufbewahren

Die Reihenfolge ist der eigentliche Inhalt dieser Liste. Wer erst kauft und dann einreicht, verliert in mehreren Bundesländern den Anspruch, und niemand macht diesen Fehler zweimal.

Bereiten Sie Maße und Angebot ruhig jetzt vor. Ein Angebot kostet Sie nichts, und wenn die Bedingungen für 2027 im Herbst veröffentlicht werden, sind Sie in der ersten Runde dabei statt in der letzten. Zum Fenstersortiment